Auf dieser Seite werden wir Ihnen in loser Folge neue interessante Urteile und Hinweise mitteilen.
Hier zunächst ein Hinweis auch in eigener Sache:
Verkehrsunfallopfer sind berechtigt, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche einen
Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten zählen zum Schaden und sind vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Nutzen Sie daher unsere Kompetenz!
Auch auf Seiten der Versicherung des Unfallgegners sitzt speziell geschultes Personal, dessen Aufgabe es ist, einen Schadensfall möglichst günstig, d.h. in der Regel zu Lasten des Geschädigten, abzuwickeln.